Um den Neubau von Wohnungen anzukurbeln, will Bundesbauministerin Klara Geywitz Bauherren und Investoren ab Oktober mit besseren Abschreibungsmöglichkeiten steuerlich entlasten. Wie wiwo.de berichtet, sollen erleichterte Abschreibungsregelungen für den Wohnungsbau in Form einer degressiven Absetzung für Abnutzung (AfA) geschaffen werden – durch die Einführung einer degressiven AfA für Wohngebäude mit sechs Prozent ab Baubeginn 1. Oktober 2023 (befristet auf sechs Jahre). Die Regel soll ab Baubeginn gelten – also auch für Bauvorhaben, für die bereits eine Baugenehmigung vorliegt, die aber noch nicht begonnen wurden. Diese Initiative ist Teil eines Maßnahmenpakets der Bundesregierung, welches diese bis Ende September vorlegen und Maßnahmen zum Abbau regulatorischer und bürokratischer Hürden enthalten wird.

Kommentar von Frank Wojtalewicz

Die Pläne der Bundesregierung würden Bauherren und Investoren eine spürbare Entlastung bringen und gehen damit in die richtige Richtung. Ein Befreiungsschlag für die Baubranche sind sie aber nicht. Das strukturelle Neubaudefizit in Deutschland hat Wurzeln, die tiefer sitzen. So sind die bürokratischen Anforderungen hierzulande viel höher als in anderen Ländern und die Genehmigungsprozesse viel zu langsam. Das verteuert Projekte unnötig und erhöht das Investitionsrisiko erheblich. Es ist bei einem eklatanten Wohnraummangel auch nicht gesund, wenn der Staat bei denen, die Wohnraum schaffen wollen, die Hand aufhält und etwa Bauherren, die ein bescheidenes Reihenhaus errichten, mit mehreren zehntausend Euro zusätzlich belastet. Der Vorschlag einer Abschaffung oder Deckelung der Grunderwerbsteuer sollte daher ernsthaft geprüft werden.

Vorstand & CEO
d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG