Das Bundesverfassungsgericht hat gesprochen. Die Gelder aus Corona-Krediten – 60 Milliarden Euro – dürfen nicht in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) zur Finanzierung der energetischen Transformation Deutschlands fließen. Verbände der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft schlagen Alarm. Ihre Forderung: Die Gebäudeenergiewende darf von Kürzungen nicht betroffen sein. Es brauche nun Rechts- und Planungssicherheit. Vor allem dürfe es keine Kürzungen bei der Förderung von Gebäudesanierungen geben. Es gehe auch um die Klimaziele des Sektors, die erreicht werden müssten.

Kommentar von Frank Wojtalewicz

Der Vorgang zeigt: Die Generationsaufgabe Energiewende, die sämtliche Sektoren und Wirtschaftszweige, aber auch jeden einzelnen Bürger betrifft, muss solide finanziert sein und darf nicht auf tönernen Füßen stehen. Planungs- und Rechtssicherheit sind insbesondere in der Welt der Wirtschaft ein sehr hohes Gut. Das trifft umso mehr auf langfristig denkende Branchen wie die Immobilienwirtschaft zu. Wir denken nicht nur bis zum nächsten Jahresabschluss oder dem Ende der Legislaturperiode, sondern oftmals über Jahrzehnte. Deshalb: Taschenspielertricks à la „linke Tasche, rechte Tasche“ sollten nicht Grundlage für die Finanzierung und Förderung wichtiger Energiewendeprojekte sein.

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d.i.i. Investment GmbH